Duschsanierung im Kanton Solothurn – Vermittlung selbstständiger Fachbetriebe +41 76 249 05 02

Duschboden sanieren im Kanton Solothurn

Duschboden soll saniert werden?

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Wann muss der Duschboden saniert werden?

  • Risse oder Undichtigkeiten im Bodenbereich
  • Verfärbungen oder Abnutzung, die sich nicht reinigen lassen
  • Der Boden hat kein ausreichendes Gefälle zum Ablauf – Wasser bleibt stehen
  • Feuchtigkeit tritt neben oder ausserhalb der Dusche auf
  • Der Bodenbelag löst sich, ist gebrochen oder beschädigt
  • Nach dem Entfernen einer alten Duschwanne muss der Boden neu hergestellt werden

Sanierungsarten im Überblick

Je nach Zustand des bestehenden Duschbodens können unterschiedliche Lösungen in Betracht kommen:

  • Oberflächensanierung: Neuer Bodenbelag auf bestehendem Untergrund – nur möglich, wenn die Abdichtung intakt und geprüft ist. Geeignet bei oberflächlichen Schäden oder optischer Erneuerung.
  • Teilsanierung: Entfernen des Belags, Prüfung der Abdichtungsebene, ggf. Ausbesserung und neuer Belag. Die Abdichtung bleibt teilweise erhalten.
  • Kompletterneuerung: Vollständiger Austausch von Belag, Abdichtung und ggf. Estrich. Erforderlich bei unklarem oder beschädigtem Abdichtungszustand.

Welche Variante infrage kommt, hängt von Abdichtung, Untergrund und bestehenden Installationen ab. Eine Beurteilung ist nach fachlicher Prüfung vor Ort möglich.

Angaben für die Anfrage

  • Art des bestehenden Duschbodens (Platten, Guss, Mikrozement, Wanne)
  • Grösse der Duschfläche (L × B)
  • Vorhandensein und bekanntes Alter der Abdichtung
  • Bestehende Schäden, Undichtigkeiten oder Auffälligkeiten
  • Fotos von Boden, Ablauf und angrenzenden Wänden

Bodenart, Masse und Fotos bereithalten – wir bereiten Ihre Anfrage für die Prüfung vor.

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